Zum kulturellen Erbe gehören nicht nur die Schatzkästchen zweckfreier Kunst, zum kulturellen Erbe gehört nicht nur das Schöne, Wahre und Gute. Zum kulturellen Erbe gehören auch die Zeugnisse von Rassismus, Antisemitismus und Homophobie. Zum kulturellen Erbe gehört auch das Kolonialerbe, gehören Propaganda- und Hetzschriften. Dazu gehören auch Bauwerke oder Standbilder, die mit einer nationalistischen Intention errichtet wurden und die heute einerseits als Denkmäler erhalten werden, andererseits aber neu kontextualisiert werden müssen. Zum kulturellen Erbe gehören auch Filme, die ganz offensichtlich oder auch versteckt rassistische Haltungen propagieren. Dazu gehören viele Dokumente, die Zeugnis geben darüber, wie verbreitet menschenfeindliche Haltungen waren, sobald es um das tatsächlich oder vermeintlich Fremde geht. Zum kulturellem Erbe gehören auch die Zeugnisse von Menschenrechtsverletzungen, bei denen sich die Frage stellt, ob ihre Ausstellung diese nicht noch vertieft.
Wie sollen wir mit solchen Zeugnissen, wie sollen wir mit diesem Erbe umgehen? Soll es frei zugänglich gemacht oder in „Giftschränken“ versteckt werden? Wie können, dürfen oder müssen solche Dokumente kontextualisiert werden? Wie wird in anderen Ländern mit diesen Zeugnissen umgegangen?
Die 11. Internationale Konferenz „Zugang gestalten!“ widmet sich diesen schwierigen Fragen.