Ziele der Förderlinie
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben in der Corona-Krise in kürzester Zeit ein Online-Sommersemester mit einem umfassenden digitalen Lehrangebot auf die Beine gestellt. Um die Hochschulen dabei zu unterstützen, fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit der Digitalen Hochschule NRW (DH.NRW) in der Förderlinie „OERContent.nrw“ (Open Education Resources) 18 Konzepte für digitale Lehr- und Lernformate mit insgesamt 10,5 Millionen Euro. Die ausgewählten Anträge, bei denen mindestens drei Hochschulen an E-Learning-Formaten zusammenarbeiten, erhalten bis zu 1,5 Millionen Euro. E-Learning-Formate können zum Beispiel Online-Kurse, Lern-Videos oder virtuelle Labore sein. Die Konzepte können ab sofort umgesetzt werden, damit die Lehr- und Lerninhalte zeitnah in das neue Online-Landesportal ORCA.nrw (Open Resources Campus NRW) eingestellt werden können und damit allen Studierenden und Lehrenden in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen.
Förderfähige Projekte
In dieser Förderlinie können hochschulübergreifende und qualitätsgesicherte Projekte gefördert werden, die fach- und/oder studiengangspezifische digitale Lehr-/Lernangebote oder -kurse entwickeln und in das Landesportal DH-NRW einstellen. Fokussiert wird auf die Entwicklung von modular konzipierten, bedarfsgerecht kombinierbaren und möglichst adaptiv ausgerichteten digitalen Lehr-/Lernangeboten und/oder -Kurseinheiten, die an den beteiligten Hochschulen curricular abgesichert sind. Die Möglichkeit der Förderung besteht auch für Projekte, die bereits bestehende digitale Lehr-/Lernangebote weiterent-wickeln und als OER zugänglich machen wollen.
Lizenzierung
Alle im Rahmen dieser Förderlinie entstehenden digitalen Lehr-/Lernangebote müssen unter der Lizenz „CC BY-SA 4.0“, „CC BY 4.0“ oder „CC 0“ im OER-Bereich und im Be-reich für die Studierenden des Landesportals DH-NRW eingestellt werden. # Förderhöhe Für die Förderlinie stehen insgesamt fünf Millionen Euro für die gesamte Laufzeit zur Verfügung. Die Höhe der Förderung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des jeweiligen Antrages. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 500.000 Euro für einen maximalen Förder-zeitraum von zwei Jahren. Die maximale Förderung erhöht sich auf 1,5 Mio. Euro, wenn digitale Lehr-/Lernangebote bzw. –kurse entwickelt werden, bei denen sich mindestens sechs Hochschulen zu einer curricularen Anrechnung als Alternative zu einem Präsenz-angebot verpflichten und dazu ein Konzept zur Erbringung des Leistungspunktenachwei-ses bei Antragstellung vorlegen.
Förderdauer
- Die Förderung kann zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 beginnen.
- Die Förderdauer beträgt maximal zwei Jahre.
- Bewerbungsfrist: 30. November 2019
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